Verpackungsregister: LUCID-Behördenportal gestartet

In verschiedene Kisten ordentlich sortierte Materialien wie Altpapier, Altglas und Plastikfalschenzum Vergrößern anklicken
Nur sachgerecht getrennte Verpackungsabfälle führen zu guten Recyclingergebnissen
Quelle: Rawpixel.com / Fotolia

Seit dem 12. April steht das neue „LUCID Behördenportal“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister zur Verfügung. Das Portal stellt für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit. Die Übermittlung von Beweisakten und der Vollzug bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz wird somit schneller, einfacher und sicherer.

Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle von privaten Endverbrauchern (gelber Sack, gelbe Tonne, Altglas-Sammlung, Altpapiersammlung) beteiligt.

Jetzt ist das Behördenportal des Verpackungsregisters gestartet: Die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden verfügt jeweils über personalisierte Zugänge zum Portal. Die ZSVR stellt dort Informationen über Unternehmen bereit, die nach ihrer Auffassung gegen Vorgaben des Verpackungsgesetzes verstoßen und ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Vollzugsbehörden der Länder können im neuen Portal die dokumentierten Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten. So wird der Vollzug beschleunigt. Gleichzeitig erhöht das neue Portal LUCID die Datensicherheit.

Das LUCID Behördenportal funktioniert in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR wird deutlich gestärkt: Die ZSVR stellt Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst haben die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter können auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden. Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig ist geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.

Compliance und Vollzug sind von hoher Bedeutung für die Wirkung des Verpackungsgesetzes. Seit 2019 hat die ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Die Durchsetzung des Vollzugs obliegt nach Abgabe der eAkten den zuständigen Landesbehörden. Gestartet ist das Projekt „Behördenportal“ im Jahr 2020. Bedienung, Inhalt und Prozesse des Behördenportals wurden in einer intensiven Testphase mit den Landesvollzugsbehörden geprüft und optimiert. Mit dem IT-Projekt stellt die ZSVR erneut ihre hohe Innovationskraft im Bereich EGovernment unter Beweis.

Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Sie sorgt seit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling. Dazu führt sie ein Register der Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt damit für mehr Fairness und eine transparente Kostenteilung unter den Beteiligten. Die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt dem Umweltbundesamt.

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